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Altenpfleger/in | Ausbildung Teilzeit

Seit Oktober 2020 bietet die Pflegeschule Nazareth die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Alten­pflegerin / Alten­pfleger in Teilzeit als solche nicht mehr an. Stattdessen können Sie an der Pflegeschule Nazareth die 4-jährige Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Pflege­fachfrau / Pflege­fachmann in Teilzeit absolvieren. Diese Ausbildung integriert die bisherige Ausbildung in der Altenpflege.

» weitere Informationen

  • Sie wollen staatlich anerkannte/r Altenpfleger/-in werden
  • Sie sind zwischen 18 und 50 Jahre alt
  • Sie interessieren sich für die Arbeit mit alten Menschen und/oder alten Menschen mit einer Behinderung und haben eventuell sogar Erfahrungen in der Pflege,
  • Sie streben eine Fachausbildung an und wollen dieses Ziel mit den familiären Verpflichtungen verbinden,

dann bieten wir Ihnen die » Ausbildung in Teilzeit an unserer Schule an.

 

Voraussetzungen

  • Einstiegsalter ab 18. Lebensjahr
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Gesundheitliche Eignung
  • Kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis
  • Praktischer Ausbildungsplatz bei einem Träger mit einem Kooperationsvertrag mit der Pflegeschule Nazareth

Zu kompliziert? Wir informieren Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie im Laufe eines Bewerbungsverfahrens oder vorab über das » Kontaktformular.

 

Ausbildungsorganisation

Die Ausbildung beinhaltet schulische und praktische Anteile. Sie erhalten vom Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Während der praktischen Ausbildungsphasen arbeiten Sie mit einem Stellenanteil von 70% einer Vollzeitstelle. Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Suche nach einem praktischen Ausbildungsplatz zu unterstützen. Sie haben auch die Möglichkeit, neben der schulischen Ausbildung eine Nebentätigkeit auszuüben.

 

Schulische Ausbildung

Unterrrichtsblöcke wechseln sich ab mit der Tätigkeit an Ihrem Einsatzort.
Der theoretische Unterricht beginnt jeweils um 8.10 Uhr und endet um 13.20 Uhr.

 

» Häufig gestellt Fragen - FAQ

 

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Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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